In Wermelskirchen, A 1, km 382,8, FR Dortmund wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 60 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Messgerät PoliScan Speed 160 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Aktenführende Bußgeldstelle Rheinisch-Bergischer Kreis übersandte Anhörungsbogen
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