Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften auf der B 246, im Abschnitt 510, im Bereich von km 1,9, in FR Reesdorf ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 108 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 38 km/h. Beweismittel: Einseitensensor und Beweisfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Anhörung wurde von Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandt.
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