Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 19, Petersdorfer Brücke, Baustelle, bei km 38,5, i. R. Rostock begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 22 km/h, bei zulässigen 40 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät PoliScan Speed 62 km/h. Bußgeldverfahren wurde eingeleitet.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Mecklenburgische Seenplatte übersandte Anhörung
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