Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte auf der BAB 2, bei km 158,587, in Fahrtrichtung Berlin. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 38 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit stationärer Überwachungsanlage TraffiStar S 330, mit Tatfoto 118 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Helmstedt übersandte Anhörung

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