Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 24, km 237,4, in FR Oranienburg die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Dabei wurden 147 km/h, bei erlaubten 120 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 27 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan und Beweisfoto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Anhörung

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