Bei einer Geschwindigkeitsmessung in 71297, Gem. Mönsheim, auf der L 1177, i.N. Stat. Zeichen 0.8, Fahrtrichtung Mönsheim der wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 113 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 43 km/h. Beweismittel: Messung mit Sensormessung, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Landratsamt Enzkreis übersandt.
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