Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 73525, Schwäbisch-Gmünd, Richard Bullinger Str., Ri. Stadtmitte mit 17 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit 30 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit TraffiStar S350 dokumentierte mit Foto 47 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Schwäbisch Gmünd übersandte Zeugenfragebogen
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