Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Elz, auf der BAB 3, Höhe km 99,930, Ri. Frankfurt/Main, linke Spur, mit 43 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Festgestellt wurden 143 km/h. Beweismittel: Koaxialkabelmessung und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Anhörung wurde von Zentraler Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.
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