Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Schwerte, auf der BAB 1, bei km 332,450, FR Bremen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 26 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät PoliScan Speed 86 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Unna übersandte Anhörungsbogen 

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