Wegen Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Seybruch, auf der B 191, Abs. 250, St. 2,260, FR Dömitz um 27 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 77 km/h. Beweismittel: TraffiStar S 330 stat. Geschw., Bild
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Lüchow-Dannenberg übersandte Anhörung.
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