Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Stuttgart, Rotenwaldstr. bei Hausnr. 146, FR stadtauswärts außerhalb geschlossener Ortschaften um 28 km/h, bei zulässigen 40 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 68 km/h. Beweismittel: Messgerät TraffiStar S mit Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Stuttgart übersandte Formular Anhörung

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