Es wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der B 105, Umgehungsstraße Bentwisch, Höhe Abs. 480, bei km 0,1, in Rtg. Rostock  um 31 km/h, bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Einseitensensor Messgerät: ES3.0 101 km/h. Bußgeld 100,00 € erhöht wegen Voreintragung daher auch 1 Monat Fahrverbot

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 § 25 Abs. 2a StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bußgeldstelle Landkreis Rostock erließ Bußgeldbescheid

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