Mit 49 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf der B 169, Abschnitt 240, im Bereich von km 2,91, FR Lauchhammer außerhalb geschlossener Ortschaften gemessen worden. Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan Speed und Foto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee Formular Anhörung
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