Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 10, im Abschnitt 81, im Bereich von km 0,0, von Tangente BAB 12 zur BAB 10, FR Schönefelder Kreuz die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 129 km/h, zulässig waren 80 km/h. Die Überschreitung betrug 49 km/h. Beweismittel: Lasermessung, PoliScan Speed, Beweisfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Anhörungsbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Gransee übersandt.
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