Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 10, bei km 84,0, in Richtung AD Nuthetal die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 118 km/h, zulässig waren 80 km/h. Die Überschreitung betrug 38 km/h. Beweismittel: Lasermessung, PoliScan Speed mit Beweisfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Vordruck Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandt.

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