Es wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 10, Tangente BAB 9 – BAB 10, im Abschnitt 181, im Bereich von km 2,2, in FR AD Werder um 32 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Einseitensensor Messgerät: ES3.0 132 km/h, 120,00 € Bußgeld

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Zentrale Bußgeldstelle Gransee erließ Bußgeldbescheid

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