Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 19, Petersdorfer Brücke, Baustelle, bei km 38.5, i. R. Rostock die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 65 km/h, zulässig waren 40 km/h. Die Überschreitung betrug 25 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Messgerät PoliScan Speed.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Landkreis Mecklenburgische Seenplatte übersandt.
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