Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der L 57, Abschnitt 20, km1,4, in FR Guteborn die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 120 km/h 143 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 23 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß Messung mit Einseitensensor und Foto dokumentiert.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Zeugenvernehmung
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