Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 9, Schleifreisen, München-Berlin, bei km 187.0, auf der Überholspur die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 122 km/h, zulässig waren 100 km/h. Die Überschreitung betrug 22 km/h. Beweismittel: Piezomessung, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit wurde von Zentraler Bußgeldstelle Artern übersandt.
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