Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Sankt Augustin,-Meindorf, auf der BAB 59, FR Königsw./Bonn die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 124 km/h, zulässig waren 100 km/h. Die Überschreitung betrug 24 km/h. Beweismittel: Messung mit VDS digital. Frontfoto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Rhein-Sieg-Kreis übersandt.
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