Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Sassenberg-Füchtorf, auf der B 475, Abzweig Stockmeyer, Messrichtung Glandorf die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 105 km/h, zulässig waren 70 km/h. Die Überschreitung betrug 35 km/h. Beweismittel: Messung mit TraffiStar S350 Laser, Bild.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Kreis Warendorf übersandt.

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