Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 28.03.2016 in Weibersbrunn, BAB 3, Richtung Passau, Linz, Ab. 260, St 2,303, Rohrbachbrücke die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Dabei wurden 111 km/h, bei zulässigen km/h gemessen. Die Überschreitung betrug 31 km/h. Beweismittel: PoliScan Speed, Frontfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Zeugenbefragungsbogen wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.

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