Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 07.02.2016 in Wiesbaden, auf der BAB 643 , km 297,206, Richtung Mainz die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 95 km/h, zulässig waren 60 km/h. Die Überschreitung betrug 35 km/h. Beweismittel: Messprotokoll der Lasermessung, Frontfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.
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