Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 16.02.2016 in der Gemeinde Gundersheim, auf der A 61, Höhe km 331,1, FR Süd die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 166 km/h, zulässig waren 130 km/h. Die Überschreitung betrug 33 km/h. Beweismittel: Vitronic, PoliScan speed, Frontfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde Zentrale Bußgeldstelle Speyer von übersandt.
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