Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Neustadt (Wied), auf der BAB 3, bei km 45,550, Gem. Neustadt/Wied, in FR Frankfurt/Main die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 139 km/h, zulässig waren 100 km/h. Die Überschreitung betrug 39 km/h. Beweismittel: Lichtschrankenmessung und Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.

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