Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Barbing, A 3 Nord, Ri. Frankfurt, Ab 1120, km 2.213 um 38 km/h bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden 158 km/h, Beweismittel: Verkehrskontrollsystem VKS3, Foto.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
in Barbing, A 3 Nord, Ri. Frankfurt, Ab 1120, km 2.213