Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 72458, Albstadt, auf der K 7152, Lautlingerstraße, FR Lerchenstr., Kreisverkehr die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 73 km/h, zulässig waren 50 km/h. Die Überschreitung betrug 23 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät LEIVTEC XV3 und Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörung im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Albstadt übersandt.
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