Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Alfter, Servaisstraße die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 33 km/h bei zulässigen 20 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät Einseitensensor ES3.0 festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 13 km/h und führte zur Erhebung eines Verwarnungsgeldes von 40,00 €.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsidium Bonn übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung

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