Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Annweiler, Gem. Annweiler, auf der B 10, Staufertunnel, FR Landau die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 88 km/h, zulässig waren 60 km/h. Die Überschreitung betrug 28 km/h. Beweismittel: Induktionsschleifenmessung, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.

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