Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bad Homburg, auf der L 3205, Feldweg vor Abf. Ober-Erlenbach, FR Ober Erlenbach die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 96 km/h bei zulässigen 70 km/h mit Sensormessung und Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 26 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Formular Anhörung
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