Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bielefeld, Herforder Straße, ggü. Hs.-Nr. 153, FR stadtauswärts mit 37 km/h, bei zulässigen 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessungsanlage dokumentierte mit Foto 87 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bielefeld übersandte Fragenbogen
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