Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften in Darmstadt, B 26, Rheinstraße, vor HNR.62, FR Hindenburgstraße um 22 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeld von 160,00 € erhoben. Festgestellt wurden 72 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel erlies Bußgeldbescheid

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