Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Duisburg, auf der A 59, RF Düsseldorf, km 4,241 die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 107 km/h, zulässig waren 80 km/h. Die Überschreitung betrug 27 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan Speed.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Duisburg übersandt.
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