Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Flur Elterlein, auf der S 258, Zwönitzer Straße, Kreuzung S 258/S 222, FR Scheibenberg die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 98 km/h, zulässig waren 70 km/h. Die Überschreitung betrug 28 km/h. Beweismittel: Messung mit stat. Anlage TraffiStar S 350, Frontfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Landratsamt Erzgebirgskreis übersandt.
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