Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Flur Elterlein, auf der S 258, Zwönitzer Straße, Kreuzung S 258/S 222, FR Scheibenberg die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 98 km/h, zulässig waren 70 km/h. Die Überschreitung betrug 28 km/h. Beweismittel: Messung mit stat. Anlage TraffiStar S 350, Frontfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Landratsamt Erzgebirgskreis übersandt.

“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.”