Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Hagen, auf der BAB 45, in Höhe km 30.180, FR Frankfurt wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 110 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 30 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Fragebogen zur Fahrerermittlung wurde von Bußgeldstelle Hagen übersandt.
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