Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 11.06.2016 in 72160, Horb am Neckar, auf der L 370, zw. Grünmettstetten und Schopfloch wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 114 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 44 km/h. Beweismittel: Video-Krad: ProVida 2000-Verfahren

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Zentraler Bußgeldstelle Horb übersandt.

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