Es wurde innerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Dresden, auf der Heinrich-Reichelt-Straße, in Höhe Fußgängerüberweg, aus Ri. Flughafenstr., in Richtung Grenzstraße um 43 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Einseitensensor Messgerät: ES3.0 digital mit Foto 93 km/h

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.7 BKat, § 5 Abs. 1 BKatV

Bußgeldstelle Dresden übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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