Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Lichtenfels, auf der B 289, Abschnitt 230, km 2,98, Ri. Lichtenfels um 29 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0 129 km/h
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung des Betroffenen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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