Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Schrobenhausen, auf der B 300, Abschnitt 1380, km 0,050, Ri. Augsburg wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 79 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 19 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0, Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Formblatt Zeugenbefragung wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.

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