Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stuttgart, auf der B 14, Höhe Schattenring, Richtung Rudolf-Sophien-Stift  die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 50 km/h, zulässig waren 80 km/h. Die Überschreitung betrug 22 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Stuttgart übersandt.

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