Es wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Viernheim, auf der BAB 6, im Bereich von km 557,5, Hinter Parkplatz Rennschlag, Richtung Kaiserslautern um 27 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden Messung mit Lasergerät und Foto 127 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Zeugenfragebogen

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