Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Wermelskirchen, A 1, km 382,8, FR Dortmund die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 155 km/h, zulässig waren 100 km/h. Die Überschreitung betrug 55 km/h. Beweismittel: Messprotokoll PoliScan Speed

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Rheinisch-Bergischer Kreis übersandt.

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