Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Wingst-Altkehdingen, K 22, Höhe Einm. Altkehd. 33/35, Rtg. K 21 die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 107 km/h, zulässig waren 70 km/h. Die Überschreitung betrug 37 km/h. Beweismittel: Messung mit Leivtec XV3, Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von übersandt.

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