Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Duisburg, auf der A 42, RF Dortmund, bei km 12,288 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät PoliScan Speed ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 34 km/h, bei erlaubten 80 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 114 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Stadt Duisburg übersandte Zeugenfragebogen.

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