Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stuttgart-Zuffenhausen, auf der B10, bei Stahlhochbrücke, FR stadteinwärts, die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 66 km/h, zulässig waren 50 km/h. Die Überschreitung betrug 16 km/h. Beweismittel: Messung mit Traffiphot-S, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Schriftliche Verwarnung/Anhörung wurde von Bußgeldstelle Stuttgart übersandt.
“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.”