Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hannover, auf dem Westschnellweg, Höhe Limmerstraße die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Poliscan F1 HP mit Frontfoto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 22 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 72 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hannover übersandte Zeugenfragebogen

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