Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften auf der BAB 19, Autobahnkreuz BAB 19/20, Abs. 284, im Bereich von km 0,4, Rtg. Berlin um 46 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 106 km/h. Beweismittel: PoliScan Speed, Foto.

Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, § 25 StVG,132.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Rostock übersandte Formular Anhörung.

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