Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Rödermark, auf der B 486, Höhe Sportplatz, Eppertshausen mit 21 km/h, bei zulässigen 70 km/h gemessen. Festgestellt wurden 91 km/h. Beweismittel:Messung mit Lasergerät und Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörung wurde von Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.

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