Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 73614, Schorndorf, auf der B 29, FR Stuttgart die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 100 km/h, 123 km/h mit Lasergerät und Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 23 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Schorndorf übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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