Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Duisburg, auf der A 40, FR Venlo, bei km 43,291, außerhalb geschlossener Ortschaften um 27 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 107 km/h. Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Duisburg übersandte Formular Anhörung

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